JHV 2026

Einladung zur JHV 2026
DJK Blau-Weiß Annen e.V.
Stockumer Straße 17, 58453 Witten
Witten, 03.03.2026
Liebe Vereinsmitglieder,
hiermit laden wir euch satzungsgemäß zu unserer Jahreshauptversammlung ein. Diese findet am Freitag, den 24.04.2026, um 18:30 Uhr im Bildungsquartier, Lisa-Aponik-Straße, 58453 Witten, statt.
Tagesordnung
- Begrüßung der Versammlung und Ehrung der Verstorbenen
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls 2025
- Wahl einer Protokollführung
- Antrag auf Satzungsänderung § 7.3 (s. Anlage)
- Ehrungen
- Mehrjährige Mitglieder
- Verdienstvolle Mitglieder
- Ehrungen für besondere sportliche Leistungen
- Berichte über das Sportjahr 2025
- Bericht des Vorstands
- Aussprache über den Vorstandsbericht
- Sportliche Berichte aus den Abteilungen
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache über den Kassenbericht
- Neuwahlen
- Wahl einer Wahlleitung
- Entlastung des Vorstands
- Wahl des ersten Vorsitzes
- Wahl des Vorsitzes des Ressorts „Finanzen“
- Wahl der Kassenprüfung
- Anträge aus den Abteilungen
- Ausblick und Termine 2026
- Verschiedenes und gemeinsamer Ausklang
Anträge, Einwände und/oder Änderungen sind dem Vorstand über die Geschäftsstelle (Stockumer Straße 17, 58453 Witten) oder per E-Mail (lennart.schultheis@djkannen.de) bis zum 14.04.2026 schriftlich mitzuteilen.
| Lennart Schultheis | Malin Gerhardt | Inge Brüggemann | Michael Wenzel |
| 1. Vorsitzender | stellv. Vorsitzende | Geschäftsführerin | Finanzen |
Anlage zur Einladung
5. Antrag auf Satzungsänderung § 7.3
Die Mitgliederversammlung soll über die Neufassung des § 7.3 der Vereinssatzung (Einberufung und Einladung zur Mitgliederversammlung) beschließen.
| Bisherige Fassung
|
Vorschlag Neufassung
|
| § 7.3
Ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied beruft Mitgliederversammlungen unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). Der geschäftsführende Vorstand schlägt die Tagesordnung vor. Nach Zugang der Einladung können Mitglieder Änderungs- und Ergänzungsanträge stellen. Diese Anträge sind schriftlich an ein Vorstandsmitglied des geschäftsführenden Vorstands oder an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten; die Eingangsfrist für Anträge beträgt 10 Tage vor dem Datum einer Mitgliederversammlung. Später eingehende Anträge werden einer Mitgliederversammlung auch zur Beschlussfassung vorgelegt; zur Aufnahme in die Tagesordnung bedarf es aber einer 2/3 Mehrheit. Für in Mitgliederversammlungen gestellte Initiativanträge bedarf es zur Behandlung ebenfalls einer 2/3 Mehrheit.
|
§ 7.3 Ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied beruft Mitgliederversammlungen unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Einladung erfolgt in Textform. Hierbei kann sich der Vorstand elektronischer Kommunikationsmittel bedienen. Der geschäftsführende Vorstand schlägt die Tagesordnung vor. Die Einladung ist mindestens vier Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung an die letzte dem Verein bekannte Postanschrift oder elektronische Adresse des Mitglieds zu versenden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt der Absendung. Nach Zugang der Einladung können Mitglieder Änderungs- und Ergänzungsanträge stellen. Diese Anträge sind schriftlich an ein Vorstandsmitglied des geschäftsführenden Vorstands oder an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten; die Eingangsfrist für Anträge beträgt 10 Tage vor dem Datum einer Mitgliederversammlung. Später eingehende Anträge werden einer Mitgliederversammlung auch zur Beschlussfassung vorgelegt; zur Aufnahme in die Tagesordnung bedarf es aber einer 2/3 Mehrheit. Für in Mitgliederversammlungen gestellte Initiativanträge bedarf es zur Behandlung ebenfalls einer 2/3 Mehrheit.
|
Die Einladung im PDF-Format kann hier heruntergeladen werden: Einladung Jahreshauptversammlung 2026







